KWK-Anlagen
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.
Netzanschluss
Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen bzw. vom Errichter der Anlage folgende Angaben:
- Antrag zum Anschluss einer KWK-Anlage
- Lageplan, aus dem der gewünschte Übergabepunkt und die Lage der KWK-Anlage hervorgeht
- Die technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen der Hersteller der KWK-Anlage
- Bei Anlagen > 100 kWp die Erklärung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement
- Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats (siehe unten bei Vergütung)
Wir bitten Sie weiterhin, folgende Unterlagen zu beachten:
Niederspannung
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung der Leitungspartner
- Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), Ausgabe 2011
- FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 "Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz"
- FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
- FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 "Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung"
- VDN-Richtlinie "Notstromaggregate"
Mittelspannung
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der Leitungspartner
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung 2008 (Ausgabe Juni 2008)
- Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Ausgabe Juni 2008 und die Ergänzung zur Richtlinie)
- 2. Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, BDEW
- 3. Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, BDEW
- 4. Ergänzung Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, Gültig ab: 01. Januar 2013
Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss.
Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit unserem Ansprechpartner.
Für die Einspeisung schließen Sie den nachfolgenden Einspeisevertrag mit uns ab, der die wesentlichen kaufmännischen und technischen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Grundlagen regelt.
Anlagen zum Einspeisevertrag
Vergütung
Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z.B. Anmeldung/ Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können die nachstehenden Dateien nutzen oder einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen:
- Antrag auf Zulassung einer hocheffizienten KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW
- Antrag auf Zulassung einer hocheffizienten KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung über 50 kW bis 2 MW
- Antrag auf Zulassung einer hocheffizienten KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung über 2 MW
- Antrag auf Zulassung einer modernisierten hocheffizienten KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW
- Antrag auf Zulassung einer modernisierten hocheffizienten KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung über 2 MW
- Antrag auf Ausstellung eines Herkunftnachweises für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- Jährliche Abrechnung für KWK-Anlagen
Der in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und mit einem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.
Außerdem erfolgt die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner
- Team Einspeisung
Telefon: (02421) 4865-780
E-Mail: einspeisung(at)leitungspartner.de