Netznutzung

Netznutzung

Leitungspartner stellt Ihre Verteilungsnetze allen Energielieferanten nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien bereit.

Hierfür gelten die entsprechenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Verordnung über den Zugang zu Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV und Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV), die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV und Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV), die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung-KoV) sowie die Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Mitarbeiter in blauer Jacke vor Hochspannungsleitung | Leitungspartner GmbH

Netzentgelte erheben wir von den Netznutzern für sie Durchleitung von Strom und gas durch unsere Netze. Bei Haushaltskunden übernimmt üblicherweise der Lieferant die Netznutzungsentgelte, die seitens der Kund*innen im Rahmen der Energierechnung beglichen werden.

Grundsätzlich haben Kunden aber auch die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Die Netzentgelte werden dann direkt abgerechnet. Bei Interesse spreche Sie uns gerne an.

Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom und Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Liefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Leitungspartner ist die Stadtwerke Düren GmbH.

Ersatzversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom und Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Strom und Gas zu bemühen und einen entsprechenden Liefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie, sofern Ihr Anschluss im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz liegt, für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.

Detaillierte Informationen zu Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Seiten des Verbraucherportals der Bundesnetzagentur.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind veröffentlichen wir jährlich spätestens zum 31.03. einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen. Dieser Gleichbehandlungsbericht steht Ihnen hier zur Verfügung.

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:

Team Vertragswesen
Telefon: (02421) 4865-798
E-Mail: vertragswesen@leitungspartner.de

Team Netzabrechnung
Telefon: (02421) 4865-778
E-Mail: netzabrechnung@leitungspartner.de

Team Marktkommunikation
Telefon: (02421) 4865-777
E-Mail: marktkommunikation@leitungspartner.de

Team Energiedaten
Telefon: (02421) 4865-779
E-Mail: energiedaten@leitungspartner.de