Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz
oder
Anlagen
ab 135kW
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zu Ihrer Netzanmeldung:

Anmeldung an das Mittelspannungsnetz
Der Anschluss einer Einspeiseanlage an das Mittelspannungsnetz der Leitungspartner GmbH setzt die Einhaltung technischer Vorgaben voraus. Diese entnehmen Sie bitte den technischen Anschlussbedingungen (TAB) Mittelspannung der Leitungspartner GmbH.
Die technischen Vorgaben für die Planung, die Anmeldung, den Anschluss und den Betrieb von Einspeiseanlagen betreffend entnehmen Sie bitte den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Mittelspannung der Leitungspartner GmbH.
Darüber hinaus beachten Sie bitte die aktuellen Fassungen
• des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
• des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
• des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G)
• der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)
Für Anlagen mit einer Anlagengröße von weniger als 135 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, sind nicht zwingend die Vorgaben der TAB Mittelspannung zu beachten. Beachten Sie in diesen Fällen bitte die aktuelle Fassung der
• VDE-Anwendungsregel AR 4105
Die nachfolgenden Unterlagen sind grundsätzlich für den Antrag zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz erforderlich.
- TAB Mittelspannung E.1 Antragstellung
- TAB Mittelspannung E.8-Datenblatt einer Erzeugungsanlage und Speicher
- Schaltplan / Stromlaufplan der gesamten elektrischen Anlage einschließlich aller eingesetzten Betriebsmittel
- Lageplan, aus dem die Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000)
- Komponentenzertifikate
- Einheitenzertifikate der Erzeugungseinheiten
Im weiteren Verlauf zur Sicherstellung der Einspeisezusage
Mit Baubeginn sollten uns die nachfolgenden Unterlagen und Dokumente vorliegen:
- Anlagenzertifikat
- Bestellformular Rundsteuerempfänger bei einer Anlagengröße kleiner 475 kW (Hinweise zum Rundsteuerempfänger und Kleinfernwirkanlagen bei Leistungen > 475kW finden Sie auf der Seite Einspeisemanagement)
- Spätestens vor Inbetriebnahme/Zählermontage müssen uns die nachfolgenden Unterlagen vorliegen:
- Inbetriebnahmeauftrag im i-Portal (vorh. Zähler wird überprüft) durch einen konzessionierten Elektroinstallateur
- TAB Mittelspannung E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
- TAB Mittelspannung E.11-Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage und Speicher
- ggf. Aktualisierung des Formulars E.8-Datenblatt einer Erzeugungsanlage und Speicher
Nach Inbetriebnahme
- Konformitätserklärung
Zur Abrechnung der Anlagen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Registrierungsbestätigung MaStR.
- Fragebogen EEG-Umlage Neuanlagen
- Kundendatenblatt EEG / Kundendatenblatt KWKG
- ggf. bei KWK-Anlagen Bafa-Bescheinigung
Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister
Wenn Sie eine Anlage neu in Betrieb nehmen, muss die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage bitten wir Sie grundsätzlich auch uns, mit Hilfe der dafür vorgesehenen Formulare, mitzuteilen.

Ansprechpartner
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:
Team Einspeisung
E-Mail: einspeisung@leitungspartner.de