Direktvermarktung

Anmeldung zur Direktvermarktung

Neuanlagen größer 100 kW sind nach § 21 EEG 2021 und nach § 4 KWKG direktvermarktungspflichtig und müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Bestimmungen angemeldet werden.

Formular von Leitungspartner zur Einspeisung
Schreibtisch mit mehreren Monitoren zum abbilden der Verteilungsnetze | Leitungspartner GmbH

Marktprämie

Die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Marktprämie ist das Vorhandensein einer Fernsteuerbarkeit durch einen Dritten.

Zur Erbringung des Nachweises zur Fernsteuerung durch Dritte können Sie gerne unsere Vorlage verwenden:

Die Fernsteuerbarkeit ist in § 10b EEG 2021 geregelt: Anlagenbetreiber von Anlagen in der Direktvermarktung müssen die Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, über die das Direktvermarktungsunternehmen oder die andere Person, an die der Strom veräußert wird,

  • jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen kann und die Einspeiseleistung stufenweise
  • oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln kann,

und dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person, an die der Strom veräußert wird, die Befugnis einräumen, jederzeit

  • die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und
  • die Einspeiseleistung ferngesteuert in einem Umfang zu regeln, der für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms erforderlich und nicht nach den genehmigungsrechtlichen Vorgaben nachweislich ausgeschlossen ist.

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:

Team Einspeisung
E-Mail: einspeisung@leitungspartner.de