Netzanschluss prüfen & verwalten

Leitungspartner GmbH

Die Leitungspartner GmbH ist der Netzbetreiber des Versorgungsgebietes der Stadt Düren und der Gemeinde Merzenich. Als Netzgesellschaft stellen sie den Energieversorgungsunternehmen, die Gas und Strom vertreiben, ihre Netze zur Verfügung und erhalten Netzentgelte hierfür.

Zudem gehören die Instandhaltung und die Gewährleistung eines einwandfreien Zustandes der Netze zu ihren Aufgaben.

Die Stadtwerke Düren GmbH hat am 01.01.2013 auf Grund von Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz die Leitungspartner GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet.

Ziel der Bundesnetzagentur war es, den digitalen Informationsaustausch und die Liberalisierung des Energiemarkts zu gewährleisten.

Ablesung

Leitungspartner GmbH macht eine monatlich rollierende Ablesung nach Bezirken, wobei im März, Juni und November keine Ablesungen stattfinden.
Eine Liste, wann Ihre Straße abgelesen wird, finden Sie unter folgendem Link:

https://www.leitungspartner.de/verbraucher/zaehlerstand/

Natürlich ist das möglich. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zählerstände ganz einfach auf unserer Homepage mitzuteilen. Sie müssen Ihren Zählerstand selbst abgeben per E-Mail an Zaehlerstand@leitungspartner.de oder sich bei uns telefonisch melden.

https://www.leitungspartner.de/verbraucher/zaehlerstand/

Sollten Sie bereits eine Karte unseres Ablesedienstleisters (ASL) im Briefkasten haben, sollten Sie mind. 24 Stunden vor dem dort mitgeteilten Termin den Zählerstand mitteilen, damit wir Ihre Lieferstelle aus der Ablesung herausnehmen können. Kurzfristig ist uns dies leider nicht mehr möglich.

In wenigen Fällen kann es dennoch vorkommen, dass durch Überschneidungen unser Dienstleister vor Ihrer Türe steht. Natürlich sind Sie nicht gezwungen diesen hereinzubitten. Wir bitten dies dann zu entschuldigen.

Sperrung

Die Energiebelieferung wird grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Sperrankündigung unterbrochen. Ist kein Lieferant bekannt und man nutzt Strom oder Gas, spricht man von konkludentem Verhalten und wird automatisch vom Grund- und Ersatzversorger beliefert.

Der Grundversorger für Strom und Gas in Düren und für Gas in der Gemeinde Merzenich ist die Stadtwerke Düren GmbH.

Dies gilt nur für Letztverbraucher in der Niederspannung. Großkunden und in der Mittelspannung angeschlossene Letztverbraucher haben keinen automatischen Anspruch auf Ersatzversorgung.

Auch in diesem Fall, müssen Sie sich an Ihren Lieferanten wenden. Ihr Lieferant beauftragt uns zur Sperrung. Nur dieser kann auch die Entsperrung in Auftrag geben. Sobald wir einen Entsperrauftrag bis 12 Uhr mittags erhalten, wird dieser möglichst am gleichen Tag noch durchgeführt.

Vertragliche Rückfragen

Der Grundversorger, die Stadtwerke Düren GmbH, sichert die Versorgung der Verbraucher mit Energie, falls keine Anmeldung von einem anderen Lieferanten erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn z.B. nach Vertragsende des vorherigen Lieferanten versäumt wurde, einen neuen Vertrag abzuschließen, aber trotzdem Strom (oder auch Gas) verbraucht wird.
Auch ohne eine ausdrückliche Willenserklärung kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zu Stande, da die Nutzung der Steckdose oder der Heizung als konkludentes Verhalten gilt.
Sie brauchen sich nicht sorgen. Letztverbraucher in der Niederspannung werden an den zuständigen Grundversorger übergeben, um die weitere Strom- und Gasbelieferung zu gewährleisten.
Natürlich können Sie sich jederzeit einen neuen Energielieferanten suchen und sich bei diesem anmelden ohne eine längere Kündigungszeit.
Ansprechpartner ist in diesem Fall grundsätzlich Ihr Lieferant.
Die Leitungspartner als Netzbetreiber vermitteln nur zwischen den Lieferanten und bearbeiten die Prozesse. Genaue Daten über Ihre Vertragslage liegen dem Netzbetreiber nicht vor, sodass wir nicht in der Lage sind weiterzuhelfen.

Einspeisung

Sobald Ihre Anlagendaten im Einspeiseportal vollständig erfasst sind und der Vorgang abgeschlossen ist, wird Ihr Abschlag anhand der Anlagenleistung und des Inbetriebnahme-Datums bestimmt und monatlich zum 15. des Monats ausgezahlt.

Sie melden uns Ihren Zählerstand zum 31.12. auf dessen Basis wir die Jahresabrechnung erstellen.

https://www.leitungspartner.de/verbraucher/zaehlerstand/

Hier werden die bereits ausgezahlten Abschläge für das Jahr mit dem tatsächlichen Anspruch laut Zählerstand verrechnet. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Forderung und der Abschlag für das kommende Jahr wird entsprechend angepasst.

Die Kleinunternehmerregelung ist für die Betreiber privater Anlagen bis 30 kWp seit dem Entfall der Umsatzsteuer durch das EEG 2023 interessant.

Aus rechtlicher Sicht dürfen wir die Anlagen bis 30 kWp nicht einfach umstellen. Ob diese Regelung für Sie interessant sein könnte, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Grundsätzlich ist der Wechsel der Besteuerung bis 31.12. eines Jahres rückwirkend für das Jahr möglich.

Sollten Sie einen Wechsel der Besteuerung wollen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular vollständig aus und senden dies per E-Mail an einspeisung@leitungspartner.de.

Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.leitungspartner.de/erzeuger/meine-daten-aendern/

Das kann tatsächlich verschiedene Gründe haben.

Einspeiseanlagen unterliegen gewissen technischen Vorgaben, sollten Sie diese nicht erfüllen, muss der Anlagenbetreiber eine Sanktion zahlen.

Genauso ist dies der Fall, wenn die Anlage nicht im Marktstammdatenregister korrekt angemeldet wird, eine Leistungserhöhung nicht im Marktstammdatenregister gemeldet wird oder die Vermarktungsform gewechselt wird, ohne dies zu melden.

Auch nach Ablauf der Förderdauer handelt es sich weiter um eine Anlage nach dem EEG, die Anspruch auf Netzanbindung hat. Sie erhalten automatisch nach dem Ablauf der Förderung eine Anschlussvergütung bis 2027.

Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar.

erklaerung-einspeiseabrechung

Zur vergrößerten Ansicht machen Sie einen Rechtsklick auf die Grafik und klicken Sie auf „Bild in einem neuen Tab öffnen“

Abrechnung

Durch das Messstellenbetriebsgesetz wird bei einem Zählerwechsel im Strom eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem verbaut.

Der Lieferant kann die Zahlung der Jahresbetrag für den Messstellenbetrieb (Zähler) übernehmen oder ablehnen. Erfolgt eine Ablehnung des Lieferanten, wird die Jahresbetrag mit dem jeweiligen Letztverbraucher abgerechnet.

Sollte Sie die Abrechnung des Jahresbetrages irritieren, können Sie gerne Kontakt mit Ihrem Lieferanten aufnehmen und dies klären.

Energieausweis

Zunächst kann man keinen Energieausweis, bei der Leitungspartner GmbH beantragen.

Es gibt die Möglichkeit einen verbrauchsorientierten Energieausweis bei Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros zu beantragen. Hierfür werden die Verbrauchsdaten der letzten Jahre benötigt.

Diese Verbrauchsdaten können Sie bei der Leitungspartner GmbH anfragen.

Die Preise und alle weiteren Infos hierzu finden sie unter folgendem Link:

https://www.leitungspartner.de/verbraucher/energieausweis/

Lastgangdaten

Anforderung historischer Lastgangdaten Strom und Gas im Netz der Leitungspartner GmbH bekommen Sie von Ihrem jeweiligen Lieferanten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese bekommt der Lieferant von uns übermittelt und ist verpflichtet, seinem Kunden die Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Falls eine Bereitstellung über den Lieferanten nicht möglich sein sollte, können Sie diese per E-Mail unter Angabe der Marktlokation und Messlokation an energiedaten@leitungspartner.de anfragen.