Lieferantenrahmenverträge

Lieferantenrahmenverträge

Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Verträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Downloads finden.

Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Demnach sind wir als Netzbetreiber laut §9 MsbG verpflichtet, zwischen Ihnen als Lieferant und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber den Messstellenvertrag zu vereinbaren.

Änderungen zum BDEW VKU Messstellenvertrag sind blau im Text markiert. Nicht einschlägige Regelungen gegenüber dem Messstellennutzer als Lieferant sind gestrichen dargestellt. Die Unterschriftenzeile im Vertrag selbst entfällt. Für den Messstellenbetrieb gelten die Entgelte der Leitungpartner GmbH.