Lieferantenrahmenverträge

Lieferantenrahmenverträge

Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Verträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Downloads finden.

Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Demnach sind wir als Netzbetreiber laut §9 MsbG verpflichtet, zwischen Ihnen als Lieferant und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber den Messstellenvertrag zu vereinbaren.

Änderungen zum BDEW VKU Messstellenvertrag sind blau im Text markiert. Nicht einschlägige Regelungen gegenüber dem Messstellennutzer als Lieferant sind gestrichen dargestellt. Die Unterschriftenzeile im Vertrag selbst entfällt. Für den Messstellenbetrieb gelten die Entgelte der Leitungpartner GmbH.

Zählerschränke an der Wand aufgereiht | Leitungspartner GmbH

Messstellenvertrag: Geplante Datenkommunikation Smart-Meter-Gateway nach § 54 MsbG

§ 10 Abs. 2 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht in Verbindung mit § 54 MsbG vor, dass ein Formblatt Bestandteil von Verträgen ist, die eine Datenkommunikation auslösen. Solche Verträge können beispielswese Stromlieferverträge aber auch Messstellenverträge nach § 9 MsbG sein. Das vorliegende Formblatt dient also der Erfüllung der Transparenzvorgaben für derartige Verträge, soweit die Datenkommunikation über ein intelligentes Messsystem (kurz „iMS“) erfolgt. Dargestellt werden sollen die Inhalte der Daten, die verwendeten Datenformate sowie die für ihre Übermittlung geltenden Fristen.

§ 54 MsbG sieht ein „standardisiertes“ Formblatt vor, das den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu entsprechen hat. Bisher hat die BNetzA noch keine einheitlichen Vorgaben getroffen, so dass das verwendete Datenblatt auf einem Vorschlag der Verbände BDEW und VKU beruht. Denn die Pflicht zur Verwendung eines Formblattes besteht unabhängig davon, ob die BNetzA bereits tätig geworden ist.

Das hier verwendete Formblatt bezieht sich ausschließlich auf die geltenden Vorgaben der BNetzA und damit auf die Marktkommunikation 2020. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Ihnen als Messstellenbetreiber und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber den neuen von der BNetzA festgelegten Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas anzubieten. Für den Messstellenbetrieb gelten die Entgelte der Leitungspartner GmbH.

Änderungen zum BDEW VKU Messstellenvertrag sind blau im Text markiert. Nicht einschlägige Regelungen gegenüber dem Messstellennutzer als Letztverbraucher und/oder Anlagenbetreiber sind gestrichen dargestellt.

Für den Messstellenbetrieb gelten die Entgelte der Leitungspartner GmbH.

Weitere Daten des Netzbetreibers

Netzbetreiber-BDEW-Code: 9907658000005
Netzbetreiber-DVGW-Code: 9870116800003
Messstellenbetreiber-BDEW-Code: 9911050000000
Messstellenbetreiber-DVGW-Code: 9800325900005

Abrechnungsinformationen

Preise für Mehr-/Mindermengen

Die Preise für Mehr-/ Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:


Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers