Stromzähler und -messung
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Leitungspartner GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw., den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Leitungspartner GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt auszustatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie
bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energie-
wirtschaftsgesetzes besteht,
2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen
vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Leitungspartner GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.
Hiervon betroffen sind nach derzeitigem Stand:
ca. 49.500 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
ca. 6.500 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Der Letztverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden erhält im Rahmen des Smart-Meter Rollouts bis zum Jahre 2032 eine moderne Messeinrichtung (mME) eingebaut.