Netznutzung
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Netznutzungsgebühren
In der Regel wird die Netznutzungsgebühr über ihren Strom- oder Gasversorger abgerechnet – Sie müssen nichts weiter tun.
Sollte das in Ausnahmefällen nicht der Fall sein oder wenn Sie die Netzentgelte direkt an Leitungspartner entrichten möchten, können Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag mit Leitungspartner abschließen wollen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Netznutzungsgebühren
In der Regel wird die Netznutzungsgebühr über ihren Strom- oder Gasversorger abgerechnet – Sie müssen nichts weiter tun.
Sollte das in Ausnahmefällen nicht der Fall sein oder wenn Sie die Netzentgelte direkt an Leitungspartner entrichten möchten, können Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag mit Leitungspartner abschließen wollen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.