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Bei weniger als 4 Wohneinheiten ist eine Einverständniserklärung zur Weitergabe und Verwendung von Verbrauchsdaten der Mieter notwendig. Bei Auftraggebern die abweichend von dem/den Eigentümer/n sind, benötigen wir auch eine Vollmacht zur Weitergabe und Verwendung von Verbrauchsdaten. Die Einverständniserklärung zur Weitergabe und Verwendung von Verbrauchsdaten finden Sie hier.
4.1. Der Auftraggeber beauftragt die Leitungspartner GmbH, für das in Ziffer 2 genannte Objekt die Verbrauchsdaten zu liefern und diesem zuzusenden.
4.2. Leitungspartner GmbH übermittelt die Verbrauchsdaten für das oben genannte Objekt ausschließlich die letzten drei Abrechnungsjahre. Die Verbrauchsdaten werden anonymisiert zur Verfügung gestellt, in dem die Werte des Objekts summiert pro Abrechnungsjahr angegeben werden.
4.3. Nicht Gegenstand der Leistung von Leitungspartner GmbH ist die Erstellung eines Energieausweises. Ein Energieausweis nach §§ 16 ff. EnEV kann nur bei den entsprechenden Dienstleistern in Auftrag gegeben werden.
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten aufgrund der Umsatzsteuersenkung (16%) folgende Preise:
Die Kosten für die Datenbereitstellung sind 14 Tage nach der Bereitstellung fällig. Der Auftraggeber zahlt die Kosten auf das unten genannte Konto der Leitungspartner GmbH.
6.1. Bei weniger als vier unterschiedliche Parteien (Mieter, Pächter) des Objekts nach Ziffer 3 legt der Auftraggeber mit dem Auftrag eine schriftliche Einverständniserklärung/en der Partei/en zur Weitergabe und Verwendung der Verbrauchsdaten der Leitungspartner vor.
6.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Leitungspartner GmbH zur Verfügung gestellten Verbrauchsdaten, nicht zu anderen Zwecken, als dem der Energieausweiserstellung zu nutzen.
6.3. Der Auftraggeber versichert, Eigentümer des unter Ziffer 3 genannten Objekts zu sein.