Rechtliche Informationen

Gleichbehandlung

REMIT

§48 EStG-Bescheinigung

Hinweise für Lieferanten & Dienstleister

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

E-Rechnungspflicht

Gleichbehandlung

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens zum 31.03. einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht). Dieser Bericht steht Ihnen hier als Download-Dokument zur Verfügung.

REMIT

Transparenz nach REMIT (Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts)

Die Leitungspartner GmbH veröffentlichen an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).
Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.

Transparency according to REMIT (Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency)

Leitungspartner GmbH publishes at this place important inside information, according to the European Regulation n° 1227/2011 on wholesale energy market integrity and transparency (REMIT).
At this moment no ad-hoc announcements / no inside information according to art. 4, I of REMIT are available.

§48b EStG-Bescheinigung

Hier gelangen Sie zur Feistellungsbescheinigung der Leitungspartner:

Hinweise für Lieferanten & Dienstleister

Wenn Sie uns mit Materialien beliefern, oder auf unserem Werkgelände oder in unseren Anlagen tätig sind finden Sie hier Informationen zu Lieferbedingungen und Brandschutz.

Brandschutzordnungen der Stadtwerke Düren GmbH gleichlautend für die von der Leitungspartner GmbH genutzten Gebäude

Für das Gebäude „Stadtwerke Düren GmbH“
Arnoldsweilerstr. 60
52351 Düren

Für das Gebäude „Wasserwerk Obermaubach“
Seestraße 2
52372 Kreuzau

Für das Gebäude „SWD-Kundencenter“
Zehnthofstr. 6
52349 Düren

Fremdfirmen

E-Rechnungspflicht bei Leitungspartner

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das von Systemen automatisch verarbeitet werden kann. Sie unterscheidet sich von einer herkömmlichen PDF-Rechnung dadurch, dass die Rechnungsdaten maschinell ausgelesen und weiterverarbeitet werden können.

Mit der Einführung der E-Rechnung werden digitale Geschäftsprozesse vereinfacht und papierbasierte Abläufe reduziert.

Leitungspartner unterstützt die E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung. Kundinnen und Kunden können auf Wunsch zwischen diesen Formaten wählen.

Leitungspartner stellt die Rechnungsübermittlung standardmäßig auf das ZUGFeRD-Format um.

Eine ZUGFeRD-Rechnung kann wie eine herkömmliche PDF-Datei geöffnet und gelesen werden. Gleichzeitig enthält sie strukturierte Rechnungsdaten für eine automatische Verarbeitung in geeigneten Systemen. Für das Lesen der Rechnung ist keine zusätzliche Software erforderlich.

ZUGFeRD verbindet die Vorteile einer lesbaren PDF-Rechnung mit den Möglichkeiten einer strukturierten E-Rechnung:

  • Lesbar mit jedem gängigen PDF-Programm
  • Keine zusätzliche Software für die Anzeige notwendig
  • Automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten möglich
  • Geeignet für manuelle und automatisierte Rechnungsprozesse

Ja. Wenn Sie statt des standardmäßig verwendeten ZUGFeRD-Formats beispielsweise eine XRechnung erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an netzabrechnung@leitungspartner.de mit.

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennzeichnung, die insbesondere im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verwendet wird. Sie unterstützt dabei, eine E-Rechnung an den vorgesehenen Rechnungsempfänger weiterzuleiten und dort der zuständigen Stelle zuzuordnen.

Die benötigte Leitweg-ID wird in der Regel vom jeweiligen Rechnungsempfänger mitgeteilt. Sie ist nicht mit einer Kunden- oder Vertragskontonummer gleichzusetzen.

Eine Leitweg-ID kann erforderlich sein, wenn Rechnungen an Behörden, Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen übermittelt werden. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung des Rechnungsempfängers innerhalb des elektronischen Rechnungsprozesses.

Ob eine Leitweg-ID benötigt wird und welche Kennung anzugeben ist, erfahren Sie bei Ihrem jeweiligen Rechnungsempfänger.

Wenn Sie eine Leitweg-ID hinterlegen oder eine bereits hinterlegte Leitweg-ID ändern möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an netzabrechnung@leitungspartner.de.

Bitte geben Sie dabei Ihre relevanten Kundendaten sowie die zu verwendende Leitweg-ID an.

Sofern Sie keine besonderen Anforderungen an das Rechnungsformat haben, müssen Sie nichts unternehmen. Die Umstellung auf das Standardformat ZUGFeRD erfolgt durch Leitungspartner.

Wenn Sie ein anderes Format wünschen oder eine Leit-ID hinterlegen möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail.

Bei Fragen zur E-Rechnung, zu unterstützten Formaten oder zur Hinterlegung einer Leit-ID erreichen Sie uns unter netzabrechnung@leitungspartner.de.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz Beschreibung
EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
MsbG Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
ARegV Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
KAV Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
EDL-G Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
StromNZV Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
StromNEV Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
StromGVV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
NAV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
KWKG Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
NABEG Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
GasNZV Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
GasNEV Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
GasGGV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
NDAV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
AVBWasserV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser