Zählerwechsel auf Kundenwunsch
Der sukzessive Umbau auf Smart Meter und digitale Stromzähler durch Leitungspartner GmbH
Seit 2020 verbaut die Leitungspartner GmbH, im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts, intelligente Messsysteme (iMSys) für Verbraucher über 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeuger über 7 kW Leistung. Wir informieren Sie mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich über den geplanten iMSys Wechseltermin.
Der Zeitpunkt hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und dessen Eichfrist ab. Dieser Zählerwechsel ist für Sie kostenlos und wird im gesamten Netz abgeschlossen bis 2032 sein.
Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb der digitalen Stromzähler und Smart Meter finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt.
Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden
Haben Sie bereits jetzt Interesse an einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys)? Dann registrieren Sie sich über unser Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass durch die vorzeitige Ausstattung ihrer Messstelle einmalige Mehrkosten entstehen. Die Preise für den vorzeitigen Zählerwechsel auf Kundenwunsch finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt.
Technische Voraussetzungen und Umsetzbarkeit für iMSys
Der Umbau auf iMSys setzt bestimmte technische Gegebenheiten voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Angebot zum Wechsel auf iMSys bei folgenden Konstellationen, aus technischen Gründen ausgeschlossen werden muss:
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
- der Messstellenbetrieb an diesem Zählerplatz von einem anderen Anbieter (wMSB) durchgeführt wird
Das Angebot ist derzeit ist für folgende Kundengruppen und/oder Anlagenleistungen freigegeben:
- Entnahmestellen mit einem Jahresstromverbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Erzeugungsanlagen (EZA) mit einer installierten Leistung ≤ 25 kW
Bei den nachfolgenden Anlagentypen wird zusätzlich zum iMSys eine Steuerungseinrichtung benötigt:
- Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
Die Systeme und Prozesse zur Steuerungseinrichtung befinden sich derzeit im finalen Zertifizierungsprozess. Mit Verfügbarkeit erfolgt eine kostenlose nachträgliche Erweiterung bei allen Anlagen, die eine Steuereinrichtung benötigen. Die zusätzlich anfallenden jährlichen Kosten für die Steuerung finden Sie in unserem Preisblatt.