Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Der sukzessive Umbau auf Smart Meter und digitale Stromzähler durch Leitungspartner GmbH 

Seit 2020 verbaut die Leitungspartner GmbH, im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts, intelligente Messsysteme (iMSys) für Verbraucher über 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeuger über 7 kW Leistung. Wir informieren Sie mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich über den geplanten iMSys Wechseltermin.  

Der Zeitpunkt hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und dessen Eichfrist ab. Dieser Zählerwechsel ist für Sie kostenlos und wird im gesamten Netz abgeschlossen bis 2032 sein. 

Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb der digitalen Stromzähler und Smart Meter finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt. 

Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Haben Sie bereits jetzt Interesse an einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys)? Dann registrieren Sie sich über unser Antragsformular.  

Bitte beachten Sie, dass durch die vorzeitige Ausstattung ihrer Messstelle einmalige Mehrkosten entstehen. Die Preise für den vorzeitigen Zählerwechsel auf Kundenwunsch finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt. 

Technische Voraussetzungen und Umsetzbarkeit für iMSys 

Der Umbau auf iMSys setzt bestimmte technische Gegebenheiten voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Angebot zum Wechsel auf iMSys bei folgenden Konstellationen, aus technischen Gründen ausgeschlossen werden muss: 

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist 
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist 
  • der Messstellenbetrieb an diesem Zählerplatz von einem anderen Anbieter (wMSB) durchgeführt wird 

 

Das Angebot ist derzeit ist für folgende Kundengruppen und/oder Anlagenleistungen freigegeben: 

  • Entnahmestellen mit einem Jahresstromverbrauch ≤ 100.000 kWh/a 
  • Erzeugungsanlagen (EZA) mit einer installierten Leistung ≤ 25 kW 

 

Bei den nachfolgenden Anlagentypen wird zusätzlich zum iMSys eine Steuerungseinrichtung benötigt: 

  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen 

 

Die Systeme und Prozesse zur Steuerungseinrichtung befinden sich derzeit im finalen Zertifizierungsprozess. Mit Verfügbarkeit erfolgt eine kostenlose nachträgliche Erweiterung bei allen Anlagen, die eine Steuereinrichtung benötigen. Die zusätzlich anfallenden jährlichen Kosten für die Steuerung finden Sie in unserem Preisblatt.

Antrag Zählerwechsel auf Wunsch

Auswahl der gewünschten Messungen *

Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)

Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.

Bitte öffnen Sie (sofern vorhanden) den Zählerschrank und laden Sie ein Foto hoch.

Preise und sonstige Bedingungen

Durch die Nutzung der von uns installierten modernen Messeinrichtung, bzw. der intelligenten Messsysteme kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem Jahresstromverbrauch oder der installierten Leistung der Erzeugungsanlagen einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Die genauen Bedingungen, Vertragsinhalte und das gültige Preisblatt stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite unter https://www.leitungspartner.de/verbraucher/stromzaehler-und-messung/ zur Verfügung.  

Der Auftrag zum Zählerwechsel auf Kundenwunsch steht unter dem Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der Umsetzbarkeit. Sollte sich im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet die vorzeitige Ausstattung vorzunehmen. 

Alle von uns eingesetzten Zähler entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können leider nicht berücksichtigt werden. 

Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 4 Monate.

Auftragserstellung *

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

*Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.