Antrag Zählerwechsel auf Wunsch
Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)
Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.
Preise und sonstige Bedingungen
Durch die Nutzung der von uns installierten modernen Messeinrichtung, bzw. der intelligenten Messsysteme kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem Jahresstromverbrauch oder der installierten Leistung der Erzeugungsanlagen einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Die genauen Bedingungen, Vertragsinhalte und das gültige Preisblatt stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite unter https://www.leitungspartner.de/verbraucher/stromzaehler-und-messung/ zur Verfügung.
Der Auftrag zum Zählerwechsel auf Kundenwunsch steht unter dem Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der Umsetzbarkeit. Sollte sich im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet die vorzeitige Ausstattung vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können leider nicht berücksichtigt werden.
Auftragserteilung
Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.
Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 4 Monate.
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.
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