24 Stunden Lieferantenwechsel

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Dies geschieht zum 06.06.2025 im deutschen Energiemarkt. Dadurch soll der Wechselservice für die Endkunden vereinfacht und eine Wettbewerbssteigerung zwischen den Lieferanten im Energiemarkt erzeugt werden.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie als Anschlussnutzer (AN) zusammengefasst: 

FAQ zu 24h-Lieferantenwechsel

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie den Stromanbieter werktags binnen 24 Stunden wechseln können. Ihre Kündigungsfrist des jetzigen Vertrages bleibt unverändert. Das heißt: Sie können zwar innerhalb eines Tages wechseln, müssen sich jedoch an die vertraglichen Fristen halten.

Der Wechsel von einem Energieversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu XY wechseln. Wenn Sie bereits von XY beziehen und lediglich den Tarif wechseln möchten, ist dies ein Tarifwechsel, kein Lieferantenwechsel.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Das Ziel: den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für Sie als KundInnen zu vereinfachen und zu verbessern.

Da die meisten Haushalte Verträge mit festgelegten Laufzeiten oder Kündigungsfristen haben, werden Sie in der Regel nicht direkt vom 24-Stunden-Lieferantenwechsel profitieren können. Doch wird er die Prozesse insgesamt beschleunigen und sich positiv auswirken.

Nein, der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist kostenlos.

Ja! Falls Sie ihn nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Ja! Falls Sie ihn nicht informieren, bleibt der Zähler vertragslos und es kann zu einer Sperrung des Zählers kommen.

Da der Stromversorger 2 WT vor Vertragsbeginn bei dem Netzbetreiber die Netzanmeldung angeben muss, empfehlen wir Ihnen frühzeitig, spätestens jedoch 14 WT vor dem Umzugstermin oder Einzugstermin dem alten und neuen Lieferanten dies mitzuteilen. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Der Stromvertrag bleibt bestehen und man muss für den Verbrauch an der alten Adresse weiterhin aufkommen.

Wenn Sie sich zu spät melden, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – oft zu höheren Preisen als bei Ihrem gewünschten Anbieter. Außerdem kann es sein, dass Ihr Vormieter oder Vermieter zunächst für die Stromkosten aufkommen muss.

    • Marktlokations-ID (MaLo-ID)
    • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
    • Zählernummern
    • Zählerstände (inkl. Ablesedatum) nach erfolgtem Auszug bitte nachreichen, gerne mit Foto

Eine Marktlokations-ID (kurz MaLo-ID) ist eine eindeutige elfstellige Nummer, die im deutschen Energiemarkt verwendet wird, um Verbrauchsstellen (auch Messstellen oder Einspeisestellen genannt) eindeutig zu identifizieren. Zu finden ist diese Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. Diese ID kann auch vom Lieferanten beim Netzbetreiber per Prozess angefragt werden, verzögert jedoch den Gesamtprozess.

Nein. Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Man sollte den Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin melden.

Im Internet können Sie sich jederzeit einen Stromanbieter aussuchen und anmelden. Sollte Sie sich noch nicht entschieden haben, kontaktieren Sie auf alle Fälle den Grundversorger, damit der neue Zähler Ihnen zugeordnet wird.

Nein, den Netzanbieter können Sie nicht wechseln, da er ein zeitlich begrenztes, örtliches Monopol hat. Auch nach einem Stromanbieterwechsel bleibt er derselbe. Welcher Netzbetreiber für Ihr Wohngebiet zuständig ist, erfahren Sie auf der Stromrechnung. Dort ist die Codenummer des Netzbetreibers angegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.