Redispatch 2.0
Wissenswertes für Anlagenbetreiber
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen im deutschen Stromnetz. Das betrifft nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch die Anlagenbetreiber. Neue Prozesse sollen den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen ist daher eine branchenweite Zusammenarbeit notwendig.

Hintergrund
Im Zuge der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) werden die Regelungen zum Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen in EEG und KWKG zum 1. Oktober 2021 aufgehoben und ein einheitliches Redispatchregime (Redispatch 2.0 oder RD 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 EnWG eingeführt.
Redispatch ist notwendig, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems aufrecht erhalten zu können. Hierzu wird deutschlandweit ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufgebaut. Werden Engpässe im Stromnetz prognostiziert, sind diese durch den betroffenen Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Dazu muss der Netzbetreiber zukünftig auf sämtliche Erzeugungsanlagen (auch EE-, KWK- sowie Speicheranlagen) mit einer Leistung von mehr als 100 kW zurückgreifen können. Diese Maßnahmen werden bilanziell und energetisch ausgeglichen, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.
Bisher waren diese Maßnahmen auf das Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber und konventionelle Erzeugungsanlagen > 10 MW beschränkt. Im Rahmen des NABEG 2.0 werden jedoch ab dem 01.10.2021 sämtliche Stromerzeugungsanlagen (auch EE-, KWK- sowie Speicheranlagen) ab 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen.
Auswirkungen und Aufgaben für Anlagenbetreiber
Betreiber Redispatch 2.0-relevanter Anlage sind grundsätzlich für die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen im Kontext Redispatch 2.0 verantwortlich, die sich auf ihre Erzeugungsanlagen beziehen. Es steht ihnen jedoch frei, für die operativen Aufgaben einen sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) zu beauftragen.
Welche wesentlichen Aufgaben habe ich als Anlagenbetreiber zu erfüllen?
- Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
- Bereitstellung von Stammdaten
- Bereitstellung von Bewegungsdaten
- Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
- Festlegung des Abrechnungsmodells (Spitzwert -, Spitzwert-light -; Pauschalverfahren)
Betroffene Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Leitungspartner wurden bereits mittels eines Schreibens zum Thema Redispatch 2.0 informiert und dazu aufgefordert, uns den jeweiligen EIV und BTR mitzuteilen. Sollte Sie, als betroffenen Anlagenbetreiber, dieses Schreiben nicht erreicht haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend!
Weitere Informationen:
- BDEW zu Redispatch 2.0: Gesamtübersicht der BDEW Dokumente zum Thema Redispatch 2.0
- Bundesnetzagentur zu Redispatch 2.0: Festlegungen der BNetzA zum Thema Redispatch 2.0
- Connect+/RAIDA: Website des Netzbetreiberprojektes zur Entwicklung einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform für den Redispatch 2.0 Prozess