Hinweise für Betreiber von Mieterstromanlagen
Allgemeine Bedingungen
- Der Letztverbrauchende muss die Möglichkeit haben, seinen Stromlieferanten selbst zu wählen.
- Für die an Dritte gelieferte Energiemenge muss EEG-Umlage abgeführt werden.
- Für die Inanspruchnahme des Stromzuschlags für Mietende müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wechsel in Belieferung durch Fremdlieferanten
Gemäß § 20 d EnWG hat jeder Letztverbrauchende das Recht seinen Stromlieferanten frei zu wählen.
Wenn also aus Ihrer Erzeugungsanlage ein/e versorgte/r Kundin oder Kunde in die Belieferung durch einen Dritten Stromlieferanten wechseln möchte, sind Sie als Betreiber der Kundenanlage sowie der Verteilnetzbetreiber zur Mitwirkung verpflichtet.
Es bestehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten den Lieferantenwechsel zu realisieren:
Installation einer parallelen Übergabemessung
1. Für den Bezug des Letztverbrauchenden wird ein neuer Zähler parallel zur Übergabemessung Ihrer Kundenanlage installiert. Hierzu ist durch eine/n eingetragene/n Elektroinstallateur/in die Anlage entsprechend umzubauen und ein Inbetriebsetzungsauftrag für den Zählereinbau bei der Leitungspartner GmbH einzureichen. Nach Zählereinbau kann ein Stromlieferant die Belieferung übernehmen.
Installation einer Untermessung
2. Innerhalb der Kundenanlage kann der Bezug des Letztverbrauchers durch eine Untermessung abgebildet werden. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber muss zum Wechseltermin aufdie genannte Messlokation einen Zählereinbau (inkl. Zählerständen) an die Leitungspartner GmbH melden. Alternativ kann die Leitungspartner GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber beauftragt werden. Dies erfolgt durch einen Inbetriebsetzungsauftrag in dem ein/e eingetragene/r Elektroinstallateur/in den Zählereinbau zum Wechseltermin beauftragt
Falls bereits ein Zähler eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers installiert ist, muss dieser an den Verteilnetzbetreiber gemeldet werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das Formular bis spätestens zehn Werktage vor dem geplanten Lieferantenwechsel:
„Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in einer Kundenanlage“
Nach Zählereinbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder nach Verarbeitung der Zählereinbaumeldung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers kann ein Stromlieferant die Belieferung des Letztverbrauchenden übernehmen.
Gerne sind wir bei der Darstellung des Messkonzeptes behilflich:
zaehlerwesen@leitungspartner.de
Leitfaden des BDEW: https://www.bdew.de/media/documents/Awh_20170601-Anwendungshilfe-Lieferantenwechsel-Kundenanlagen.pdf