Netznutzung

Das passende Angebot für Sie.

Einspeiser oder Abnehmer? Egal ob du Privat-, Gewerbe- oder Industriekunde bist – hier wirst Du fündig!

Gelbe Mehrfachsteckdose auf gelben Hintergrund | Leitungspartner GmbH

Verbraucher

(Privat, Gewerbe & Industrie)

Solaranlage | Leitungspartner GmbH

Erzeuger

(z.B. PV-Anlagen)

Anlagen

bis zu 135kW

Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Einspeiseportal:

oder

Anlagen

ab 135kW

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zu Ihrer Netzanmeldung:

Stromoberleitung auf Feld mit Windrädern | Leitungspartner GmbH

Netznutzungsgebühren

In der Regel wird die Netznutzungsgebühr über ihren Strom- oder Gasversorger abgerechnet – Sie müssen nichts weiter tun.

Sollte das in Ausnahmefällen nicht der Fall sein oder wenn Sie die Netzentgelte direkt an Leitungspartner entrichten möchten, können Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag mit Leitungspartner abschließen wollen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Die Fernsteuerbarkeit ist in § 20 EEG 2017 geregelt:

Anlagen sind fernsteuerbar, wenn

  • …die Anlagenbetreiber die technischen Einrichtungen vorhalten, die erforderlich sind, damit ein Direktvermarktungsunternehmer oder eine andere Person, an die der Strom veräußert wird, jederzeit
  • …die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann und
  • …die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann, und dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person, an die der Strom veräußert wird, die Befugnis einräumen, jederzeit
  • …die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und
  • …die Einspeiseleistung ferngesteuert in einem Umfang zu regeln, der für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms erforderlich und nicht nach den genehmigungsrechtlichen Vorgaben nachweislich ausgeschlossen ist.
Solaranlage | Leitungspartner GmbH

Marktprämie

Die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Marktprämie ist das Vorhandensein einer Fernsteuerbarkeit durch einen Dritten.

Zur Erbringung des Nachweises zur Fernsteuerung durch Dritte können Sie gerne unsere Vorlage verwenden:

Die Fernsteuerbarkeit ist in § 20 EEG 2017 geregelt:

Anlagen sind fernsteuerbar, wenn

  • …die Anlagenbetreiber die technischen Einrichtungen vorhalten, die erforderlich sind, damit ein Direktvermarktungsunternehmer oder eine andere Person, an die der Strom veräußert wird, jederzeit
  • …die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann und
  • …die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann, und dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person, an die der Strom veräußert wird, die Befugnis einräumen, jederzeit
  • …die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und
  • …die Einspeiseleistung ferngesteuert in einem Umfang zu regeln, der für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms erforderlich und nicht nach den genehmigungsrechtlichen Vorgaben nachweislich ausgeschlossen ist.

Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister

Wenn Sie eine Anlage neu in Betrieb nehmen, muss die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage bitten wir Sie grundsätzlich auch uns, mit Hilfe der dafür vorgesehenen Formulare, mitzuteilen.

Miniatur Windpark mit Solaranlagen | Leitungspartner GmbH

01

Netzanschluss-Prüfer

Für PV-Anlagen, Windräder, KWK und Ladesäulen

02

Netzanschluss-Portal

Bestellung, Änderung und Trennung von Netzanschlüssen

03

Einspeise-Portal

Anfrage zur Einspeisung mit neuen EEG-Anlagen

Netznutzungsgebühren

In der Regel wird die Netznutzungsgebühr über ihren Strom- oder Gasversorger abgerechnet – Sie müssen nichts weiter tun.

Sollte das in Ausnahmefällen nicht der Fall sein oder wenn Sie die Netzentgelte direkt an Leitungspartner entrichten möchten, können Sie einen eigenen Netznutzungsvertrag mit Leitungspartner abschließen wollen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:

Team Vertragswesen
Telefon: (02421) 4865-798
E-Mail: vertragswesen@leitungspartner.de

Team Netzabrechnung
Telefon: (02421) 4865-778
E-Mail: netzabrechnung@leitungspartner.de