Technische Anschlussbedingungen Strom
Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher, Mischanlagen sowie für Ladeeinrichtungen müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.
Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an unser Verteilnetz sowie für Netzanschlussänderungen.
Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, u.U. Komponententausch, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gelten jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültigen TAB der Spannungsebene.
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
Die Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB) der Leitungspartner GmbH gelten für den Anschluss und den Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz der Leitungspartner GmbH sowie bei einer Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen. Die TAB Niederspannung konkretisieren die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.
TAB Niederspannung der Leitungspartner GmbH Vers. 05/2019
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen der Leitungspartner GmbH zur NAV
Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
Die Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung gelten für den Anschluss von Bezugs- und Erzeugungsanlagen (darunter auch Mischanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) an das Mittelspannungsnetz der Leitungspartner GmbH sowie bei einer Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsregel „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ (VDE-AR-N 4110).
TAB Mittelspannung der Leitungspartner GmbH Vers. 04/2019
Fernwirkspezifikation der Leitungspartner
Technische Anschlussbedingungen Gas
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss gelten sowohl für Neuanschlüsse an unser Gas-Verteilnetz als auch für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage eines Gas-Netzanschlusses sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität. Die Technischen Anschlussbedingungen ergänzen und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das Regelwerk des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV)
Technische Anschlussbedingungen Gas der Leitungspartner GmbH
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen der Leitungspartner GmbH zur NDAV
Technische Mindestanforderungen Einspeisung von aufbereitetem Biogas
Anschlussebene
Die Entnahme eletktrische Energie erfolgt in unterschiedlichen Netz- oder Umspannebenen über einen Netzanschluss, der die (Kunden-) Anlage mit dem Netz der Leitungspartner GmbH verbindet.
Die Entnahmeebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen von der Leitungspartner GmbH festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle (Maximale Entnahmekapazitäten) aufgeführten Netzanschlusskapazitäten als die maximale Leistung in kVA, mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen wird. Physikalische Restriktionen, z. Bsp. Netzrückwirkungen, können zu geringeren Werten führen.
Maximale Entnahmekapazitäten (Orientierungswerte)
Spannungs-, Umspannebene | Maximale Kapazität für Entnahme im Einzelfall |
| kVA |
Niederspannung | 85 |
Umspannung Mittel- /Niederspannung | 200 |
Mittelspannung 10 kV | 3.000 |
Mittelspannung 20 kV | 5.500 |
Umspannung Hoch-/Mittelspannung | 15.000 |
Anmerkungen:
Die maximale Entnahmekapazität je Einzelfall entspricht der Hälfte der installierten Netzkapazität bei Standardbauweise der Leitungspartner GmbH.
Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden.