Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Der sukzessive Umbau auf Smart Meter und digitale Stromzähler durch Leitungspartner GmbH 

Seit 2020 verbaut die Leitungspartner GmbH, im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts, intelligente Messsysteme (iMSys) für Verbraucher über 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeuger über 7 kW Leistung. Wir informieren Sie mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich über den geplanten iMSys Wechseltermin.  

Der Zeitpunkt hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und dessen Eichfrist ab. Dieser Zählerwechsel ist für Sie kostenlos und wird im gesamten Netz abgeschlossen bis 2032 sein. 

Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb der digitalen Stromzähler und Smart Meter finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt. 

Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Haben Sie bereits jetzt Interesse an einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys)? Dann registrieren Sie sich über unser Antragsformular.  

Bitte beachten Sie, dass durch die vorzeitige Ausstattung ihrer Messstelle einmalige Mehrkosten entstehen. Die Preise für den vorzeitigen Zählerwechsel auf Kundenwunsch finden Sie in unserem aktuell gültigen Preisblatt. 

Technische Voraussetzungen und Umsetzbarkeit für iMSys 

Der Umbau auf iMSys setzt bestimmte technische Gegebenheiten voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Angebot zum Wechsel auf iMSys bei folgenden Konstellationen, aus technischen Gründen ausgeschlossen werden muss: 

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist 
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist 
  • der Messstellenbetrieb an diesem Zählerplatz von einem anderen Anbieter (wMSB) durchgeführt wird 

 

Das Angebot ist derzeit ist für folgende Kundengruppen und/oder Anlagenleistungen freigegeben: 

  • Entnahmestellen mit einem Jahresstromverbrauch ≤ 100.000 kWh/a 
  • Erzeugungsanlagen (EZA) mit einer installierten Leistung ≤ 25 kW 

 

Bei den nachfolgenden Anlagentypen wird zusätzlich zum iMSys eine Steuerungseinrichtung benötigt: 

  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen 

 

Die Systeme und Prozesse zur Steuerungseinrichtung befinden sich derzeit im finalen Zertifizierungsprozess. Mit Verfügbarkeit erfolgt eine kostenlose nachträgliche Erweiterung bei allen Anlagen, die eine Steuereinrichtung benötigen. Die zusätzlich anfallenden jährlichen Kosten für die Steuerung finden Sie in unserem Preisblatt.

Marktpartner

Auftragsanfrage für:

  • vorzeitige moderne Messeinrichtung auf Kundenwunsch
    Zur Auftragsanfrage bitte hier klicken.
  • vorzeitiges intelligentes Messsystem auf Kundenwunsch
    Zur Auftragsanfrage bitte hier klicken.

Marktpartner haben die Möglichkeit, im Auftrag für ihre Kunden ein iMSys oder eine mME eine Auftragsanfrage zu stellen. Eine schriftliche Zustimmung des Kunden ist hierfür Voraussetzung.

  • Zur Auftragsanfrage füllen Sie unser Auftragsformular (Excel-Liste) und die Kunden-Zustimmung aus und hängen es an unser Formular zur Auftragsanfrage an.
  • Es wird einmal pro Monat bis spätestens zum jeweiligen 10. des Monats nur ein Auftragsanfrage pro Marktpartner angenommen.
  • In Ausnahmefällen kann es während der Durchführung eines Auftrags zu einem Auftragsabbruch kommen, z.B. bei technischer Unmöglichkeit oder Zutrittsverweigerung.

Beim Abbruch eines iMSys Auftrags aufgrund von technischer Unmöglichkeit (z.B.des fehlenden Mobilfunk-Empfangs) wird eine mME montiert.

  • Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.
  • Bitte beachten Sie, dass durch die Übermittlung der Auftragsanfrage sofort ein verbindlicher Auftrag entsteht.

Bei erfolgreicher Durchführung des Auftrags kommen auf den Antragssteller (Besteller) einmalig Mehrkosten sowie bei Kunden, deren Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre < 6.000 kWh war und installierte Anlagenleistung < 7 kW ist, jährliche Mehrkosten zu.
Die Preise entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt. Bitte beachten Sie, dass ein Zählerwechsel bis zu 4 Monaten dauern kann.

  • Für den Messstellenbetrieb stellen wir dem Anschlussnutzer entsprechend seinem jährlichen Verbrauch oder seiner Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigen Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter Zählerstand und Messung.