Netzanschluss

Sie möchten einen Netzanschluss (Strom, Gas oder Wasser) bestellen?

Das Online-Portal finden Sie hier:

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Bestellung abschicken

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Bestätigung durch Leitungspartner

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Terminabsprache mit Partner

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Anschluss durch Partner

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Erstellung der Rechnung

Sie senden uns über das Onlineportal Ihre Netzanschlussbestellung zu und wir bestätigen den Eingang der Bestellung per Mail.

Wir bearbeiten Ihre Bestellung, senden Ihnen die Vertragsbestätigung per Post zu und beauftragen unser Partnerunternehmen. Hinweis: Bei komplexeren Netzanschlüssen behalten wir uns eine Angebotslegung vor.

Sie stimmen Ihren Wunschtermin mit unserem in der Vertragsbestätigung genannten Partnerunternehmen ab, damit der Dienstleistende den Anschluss erstellen kann.

Der Netzanschluss wird durch unser Partnerunternehmen erstellt und die Inbetriebnahme durch Ihr Installationsunternehmen kann erfolgen.

Sie erhalten die Rechnung per Post und begleichen den ausgewiesenen Betrag.

Umsetzung von der Bestellung bis zum Anschluss:

Schon vor Baubeginn sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Architektin oder Ihrem Architekten und Ihrer Installateurin oder Ihrem Installateur einige Dinge klären, die später für den Netzanschluss wichtig sind. Dazu zählt zum Beispiel, ob Sie während der Bauphase eine Baustromversorgung benötigen.

Notwendig für die Bestellung des Netzanschlusses sind:

  • der Lageplan (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000) mit eingezeichnetem und bemaßtem Gebäude
  • der Grundrissplan, auf dem auch der Netzanschlussraum festgelegt ist

Bitte reichen Sie diese für die Bearbeitung wichtigen Unterlagen als PDF-Dokumente ein und beachten Sie: Wenn Ihnen als Anschlussnehmender das Grundstück nicht gehört, ist von der Eigentümerin/dem Eigentümer die schriftliche Zustimmung zur Herstellung des Netzanschlusses einzuholen und auf Anfrage der Leitungspartner GmbH vorzulegen.

Sie können den gewünschten Netzanschluss und auch einen Vorabanschluss für Baustrom komfortabel online bestellen. Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Prozess geführt und können die benötigten Dokumente direkt hochladen.

Zusätzlich haben Sie die die Möglichkeit eine Anschlussänderung oder eine Anschlussabtrennung zu beantragen sowie Ladeinrichtungen für Elektromobilität anmelden.

Mit Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung aller relevanten Daten.

Nachdem Sie Ihre Bestellung mit allen erforderlichen Dokumenten und Informationen an uns abgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.

Anschließend können Sie mit dem in der Auftragsbestätigung genannten, ausführenden Unternehmen das weitere Vorgehen besprechen und einen Ausführungstermin vereinbaren.

Anmeldung an das Mittelspannungsnetz

Alle Datenblätter, Anträge und Protokolle finden Sie hier:

Musterverträge Strom & Gas

Hier finden Sie auf einen Blick Musterverträge und Netznutzungsbedingungen für Strom und Gas, aber auch ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

Nachfolgenden können Sie Musterverträge und Zusatzvereinbarungen herunterladen:

Für den Anschluss von Letztverbrauchenden in Niederspannungsnetzen und für die Anschlussnutzung durch Letztverbrauchende gelten im Netzgebiet der Leitungspartner GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur NAV“ und der „Technische Anschlussbedingungen zur NAV“, die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen:

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die Leitungspartner GmbH bekannt, dass die NAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspanungsnetz der Leitungspartner GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.

Für den Anschluss von Letztverbrauchenden in Niederdrucknetzen (≤100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbrauchende gelten im Netzgebiet der Leitungspartner GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“ und der „Technische Anschlussbedingungen zur NDAV“, die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen:

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Leitungspartner GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der Leitungspartner GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.

Für Letztverbrauchende außerhalb des Geltungsbereichs der Niederdruckanschlussverordnung (Netzdruck > 100 mbar) gelten folgende Regelungen: