Grundversorgung
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom und Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Liefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Leitungspartner ist die Stadtwerke Düren GmbH.
Ersatzversorgung
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom und Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Strom und Gas zu bemühen und einen entsprechenden Liefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie, sofern Ihr Anschluss im Niederspannungs- oder Niederdrucknetz liegt, für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.
Detaillierte Informationen zu Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Seiten des Verbraucherportals der Bundesnetzagentur.